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Steuerbefreiung & Zuwendungen
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Der Verein Camerata Rousseau mit Sitz in Basel ist eine gemeinnützige Institution und erfüllt die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§ 66 lit. f StG und Art. 56 lit. g DBG).
Zuwendungen an den Verein von mindestens CHF 100.- im Jahr sind steuer abzugsfähig.
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